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AGB

I. Allgemeine Bestimmungen

1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle der Fotografin/Künstlerin Nora Endrich, im Folgenden: Auftragnehmerin, erteilten Aufträge. Eine ausdrückliche Vereinbarung ist nicht nötig, sondern wird mit Auftragserteilung konkludent angenommen.
2) Lichtbilder im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
3) Nebenabreden zu den AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Unterschrift aller Beteiligten.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1) Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des deutschen Urheberrechtsgesetzes zu. Bearbeitung, Vervielfältigung und Weitergabe der Lichtbilder bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und sind ohne diese rechtswidrig.

2) Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern einfache private Nutzungsrechte. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte für private Zwecke ist erlaubt.  Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien im Nachhinein – gleich in welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin erfolgen. Dies gilt auch für Fotografien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.

3) Für die Auftragnehmerin ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit Brautpaare sich von der Qualität und Kreativität der Arbeit der Fotografin überzeugen können. Ein Widerspruch gegen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte bedarf der Schriftform. Erfolgt dieser nach Vertragsunterzeichnung, so steht der Auftragnehmerin ein Schadensersatz in Höhe von 350€ zu. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Fotografin die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und  Veröffentlichungen auf Webseiten oder in Magazinen vornehmen darf. Die Auftragnehmerin darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung der Fotografin dient. Der Auftraggeber ist insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und wird auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Der Auftraggeber versichert, dass er in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzt und erklärt sich selbst ebenfalls mit der Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, wird der Auftraggeber die Auftragnehmerin von der Haftung vollumfänglich freistellen.

4) Wird das Namensrecht oder das Urheberrecht verletzt, hat die Auftragnehmerin einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Auftraggeber in Höhe von 150% des vereinbarten Honorars.

III. Bestimmungen zu den Bildern

1) Die Auswahl der ausgehändigten, bearbeiteten Bilder obliegt der Auftragnehmerin. Bis zur Übergabe an den Auftraggeber werden weitere Rohbilder bewahrt.
2) Der Auftraggeber erhält die Bilder in der vereinbarten Anzahl sechs Wochen nach Ende des Auftrages. Für Fristüberschreitung haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3) Die Bilder werden, sofern nicht anders vereinbart, in voller Auflösung und nachbearbeitet als JPG Datei ausgeliefert. Medium und Art der Auslieferung ergeben sich aus der vertraglichen Vereinbarung.
4) Bei Verwendung der Bilder durch den Auftraggeber (bspw. in Internet-Anwendungen, Social Media, Websites, Print-Publikationen, …) ist die Auftragnehmerin als Urheberin deutlich zu kennzeichnen.
5) Die Originaldateien im RAW-Format verbleiben bei der Fotografin. Sie werden in keinem Fall an den Auftraggeber ausgehändigt.
6) Das Fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste ist nicht gestattet. Bei Hochzeiten ist der Auftraggeber dazu angehalten, die Gesellschaft dazu zu verpflichten, während der Portraitaufnahmen nicht zu fotografieren.
7) Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen abgelichtet werden. Die Fotografin ist stets bemüht, dies sofern möglich umzusetzen. Die Auftragnehmerin ist darüber hinaus bemüht, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, des Empfangs und der Hochzeitsfeier zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.
8) Die Aufbewahrungspflicht erlischt für die Fotografin mit Übergabe der Bilddaten an den Auftraggeber. Eine Archivierung von Bilddaten durch den Fotografen bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Für die Sicherung des übersandten Bildmaterials ist der Auftraggeber selbst zuständig. Die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs geht mit Übergabe der angefertigten Ware vollumfänglich auf den Auftraggeber über.

IV. Honorare

1) Eine Anzahlung in Höhe von 20% der gebuchten Leistungen wird mit Vertragsabschluss fällig und ist binnen 7 Tagen zu überweisen. Der restliche Betrag ist mit einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen.
2) Durch den Auftrag anfallende Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren, Porto und Verpackung sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3) Die Auftragnehmerin erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand dafür.
4) Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen für die Übernachtung in Rechnung gestellt. Sofern vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Einzelzimmer in der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen sind in der Regel zwei Übernachtungen erforderlich
5) Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzuges ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Mahnspesen und Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6) Jegliche Rabatte sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
7) Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten dafür zu tragen. Der Fotografin steht der Vergütungsanspruch über bereits begonnene Arbeiten zu.
8) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben Nutzungsrechte und Eigentum an sonstigen Waren (z.B. Fotobücher) bei der Fotografin.
9) Die Herausgabe der Bilder und Waren erfolgt erst nach vollständiger Zahlung.

V. Weitere Bestimmungen

1) Die Fotografin ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung zu jeder Zeit frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Die Fotografin verpflichtet sich, bei der Durchführung eines Auftrages größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen. Dem Auftraggeber ist insbesondere der Stil der Fotografin bekannt.
2) Sofern keine fristgemäße Mängelrüge stattgefunden hat, sind Nachbesserungen aller Art ausgeschlossen.
3) Bei Hochzeiten versichert das Brautpaar, dass es von allen Gästen ausdrücklich die Einwilligung über Erstellung und Veröffentlichung von Personenbildnissen von den abgebildeten Personen besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
4) Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers dürfen gespeichert werden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Auftragsnehmerin.
5) Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
6) Bei Aufträgen von mehr als vier Stunden sind der Fotografin (und ggf. ihren Erfüllungsgehilfen) angemessene Pausen und volle Verpflegung (Essen und Getränke) zu gewähren.
7) Die Fotografin ist berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen, wenn es aus Gründen, die von der Fotografin nicht zu verantworten sind, nicht zur Durchführung des Auftrages kommt:
– bis 90 Tage vor Auftragsbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme
– bis 60 Tage vor Auftragsbeginn: 75 % der vereinbarten Gesamtsumme
– bis 30 Tage vor Auftragsbeginn: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme
Dies gilt auch dann, wenn noch keine vollständige oder teilweise Zahlung entrichtet ist. Erscheint der Auftraggeber nicht zum Termin ohne fristgemäße Absage, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% fällig.
8) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.

VI. Haftung

1) Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten und digitalen Daten, sofern sie es nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu verantworten hat.
2) Die Fotografin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder und Druckprodukte.
3) Die Fotografin verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
4) Gegen die Auftragnehmerin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Auftragnehmerin oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.

5) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung der Fotografien beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Fotografien als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

6) Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Auftragnehmerin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Sie haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten der Auftragnehmerin oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Dis­plays, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet die Auftragnehmerin nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit

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